Ein kleiner Nachtrag noch zu unserem Notarbesuch heute morgen.
In dem besagten Schriftstück, dass wir wegen unserer bevorstehenden Scheidung heißt es, dass der gegenseitige Ehegattenunterhalt ausgeschlossen wird, auch bei Krankheit und Not und was einem sonst noch alles zustoßen kann. Der Notar wies Susanne darauf hin, dass ein solcher Passus sittenwidrig sei. Jeder Ehegatte ist natürlich für sein Fortkommen selbst verantwortlich, sollte sie oder ich dazu aber nicht mehr in der Lage sein, dann greift auch hier der Ehegattenunterhalt und zwar gleichgültig, was wir vereinbart haben. Dieser Abschnitt macht Susanne ein wenig nervös, denn sie glaubt, dass ich mich auf die Rolle eines Sozialhilfeempfängers vorbereite. Ich vermutete, dass sie wieder mit ihrer Mutter darüber gesprochen hat und da sie nichts erwiderte, so denke ich, dass ich recht habe. Ihre Mutter glaubt schon seit Jahren, dass ich nur ihr Geld will, dass ich ohnehin nichts arbeiten und so weiter. Wer etwas mehr darüber lesen will, wie ich zu meiner (Ex)Schwiegermutter stehe und sie zu mir, der soll bitte die Kategorie Schwiegermutter meines Blogs aufsuchen und dort ein bisschen Lesen.
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Die Ehegattenversorgung
Gespräche wie diese
Gestern mal wieder ein längeres Telefonat mit meiner Schwiegermutter über meine, über unsere Zukunft. Wie ich mir das jetzt weiter vorstelle, mit meinen zwei Aufträgen könne man ja keine Familie ernähren usw. und so fort.
Solche Gespräche sind sinnlos und machen mich sauer, weil ich einfach das Gefühl habe Beate denkt, ich könne nicht bis drei Zählen. Natürlich weiß ich, das mein Gründungszuschuss im Sommer ausläuft und dass danach kein Geld mehr kommt (außer vielleicht noch 300 Euro für die Krankenkasse). Bisher läuft wirklich noch nicht sehr viel, aber ich habe auch noch nicht so viel gearbeitet wie ich hätte können.
